Baurecht auf Eckgrundstück besteht seit der Gartenschau

Die zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan war richtig und wichtig. Die Rückmeldungen zeigen jedoch die enormen Unterschiede in der öffentlichen Meinung. Von vollkommener Ablehnung eines Punkthauses über Lob für die Architektur bis zur Fragestellung, warum das Gebäude nicht noch höher gebaut wird, erstreckt sich das Spektrum. Einige Rückmeldungen sind für uns nicht nachvollziehbar. Eine Rückmeldung redet den Untergang des Wirtschaftsstandortes Mittlerer Neckarraum herbei und begründet damit seine Ablehnung zum Bauvorhaben.

Baurecht auf Eckgrundstück besteht seit der Gartenschau

Auf dem Grundstück besteht seit der Gartenschauplanung Baurecht. Das geplante Punkthaus ist in seiner aktuellen Fassung nur 3,30m höher als das, was bislang sowieso schon möglich gewesen wäre. Die überarbeitete Architektur ist nun ansprechend. Die erstellte Visualisierung zeigt, das Gebäude passt in seine Umgebung. Vom Kirchberg aus ist es z.B. gar nicht zu sehen. Auf die Verschattung des umliegenden Geländes hat der Plochinger Kopf deutlich mehr Einfluss.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan bietet Vorteile

Die Umsetzung erfolgt über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Gesetzgeber hat dieses Instrument geschaffen, die Verwaltung wendet es an. Da ist nichts Anrüchiges dabei. Der Gemeinderat war jederzeit Herr des Verfahrens und über den „Städtebaulichen Vertrag“ sind nun mehr Dinge viel exakter geregelt, als das bei einem klassischen Verfahren sonst üblich wäre. In teilweise diffamierenden öffentlichen Äußerungen wird der Bauträger „r: con“ und damit ein ortsansässiges Architekturbüro durch die ULP diskreditiert, weil offensichtlich eine stichhaltige Argumentation fehlt.
Wir sehen eine Aufwertung des Gartenschaugeländes durch die Vervollständigung der Silhouette durch den Bau eines Punkthauses und ein städtebaulich markantes Bauwerk, das den Eingang in unsere Stadt ergänzt mit einem ansprechenden Wohnraumangebot.

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