Stattdessen städtebaulicher Wettbewerb Burgplatz/Schulzentrum mit Architektenwettbewerb und dann einem Bürgerentscheid

Der Antrag eines Bürgerbegehren für den Bau eines öffentlichen Hallenbades zur Durchführung eines Bürgerentscheides in Plochingen wurde zurückgewiesen. Das Bürgerbehren ist unzulässig.
Stattdessen wird ein Hallenbadneubau im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Wettbewerb Burgplatz/Schulzentrum und anschließendem Architektenwettbewerb durchgeführt. Das Ergebnis inklusive der Kostenbelatung für die Stadt soll dann einem Bürgerentscheid zugeführt werden.
Ein Bürgerentscheid am Ende einer soliden Architektenleistung und einem validen Kostendeckungsvorschlag inklusive der Folgekosten halten wir als CDU-Fraktion für den richtigen Weg und die Bürgerinnen und Bürger sollen darüber entscheiden.
Das Rechtsgutachten zum Bürgerbegehren kommt zum Schluss, dass der „Finanzierungsvorschlag aus mehreren Gründen unzureichend und unzulässig ist“ sowie „der Kostendeckungsvorschlag genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht“ und weiter auf eine Nachfrage von mir ob wir trotzdem dem Bürgerbegehren zustimmen können: „Die Entscheidung des Gemeinderats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach § 21 GemO ist eine reine Rechtsentscheidung, bei der dem Gemeinderat kein Ermessen zusteht. Beschließt der Gemeinderat die Zulassung des Bürgerbegehrens, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen, muss der Bürgermeister dem Beschluss gemäß § 43 GemO widersprechen“, so die Rechtslage.
Die Vorgehensweise der Vertrauensleute zum Bürgerbegehren ist aufs schärfste zu kritisieren und unseriös.
Bei der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren wurden die Bürgerinnen und Bürger nicht über den Kostendeckungsvorschlag informiert. Wenn die Bürgerinnen und Bürger erfahren hätten, dass 58 Wohnungen in der „Alten Spinnerei“, zum Teil sozial gefördert, zur Disposition stehen, hätte sich mancher überlegt ob er das verantworten möchte.
Mit den Unterschriften wurde würdelos umgegangen. Die Unterschriften wurden über ein halbes Jahr unter Verschluss gehalten, dann ohne Wissen eines der drei Vertrauensmänner dem Bürgermeister zugeschoben – Stichwort Kasperletheater.
Zum Schluß zogen zwei der Vertrauenspersonen den Antrag auf ein Bürgerbehren zurück. Die Dritte Vertrauensperson verlas eine persönliche Erklärung mit dem Schluß „als Gemeinderat halte ich das Verhalten von Herrn Schmidt für einen Vertrauensbruch gegenüber allen, die Unterschriften für das Bürgerbegehren geleistet haben, die Unterschriften gesammelt haben und den beiden anderen Vertrauenspersonen“
Wer wünscht sich kein Hallenbad? Die Frage erübrigt sich. Das möchten fast alle. Im Gemeinderat würde diese Frage wahrscheinlich einstimmig mit ja beantwortet.
Es geht aber darum, wie kann dazu ein seriöser Weg aufgezeigt werden und welchen Preis müssen die Plochingerinnen und Plochinger dafür bezahlen.
Wer ein Hallenbad ohne solide Absicherung der Folgekosten baut, wird so enden wie das Plochinger Hallenbad. Nie Geld da um es instand zu halten.

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